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Abschaffung des Solis bleibt richtig

Das Bundesverfassungsgericht hat den Solidaritätszuschlag für aktuell noch verfassungsgemäß erklärt. Die Freien Demokraten sind trotzdem - alleine aus politische Gründen - überzeugt, dass der Soli abgeschafft gehört.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben den Soli für aktuell noch verfassungsgemäß bewertet und damit eine Klage von sechs FDP-Politikern abgewiesen. In der Begründung führten sie unter anderem an, dass die Aufgabe der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse noch nicht abgeschlossen sei. Für die FDP ist allerdings klar: Nicht alles, was rechtens ist, ist auch richtig. „Zwar hat Karlsruhe unsere Beschwerde zurückgewiesen — aber der Senat hat dem Steuerstaat heute klare Grenzen gesetzt: Der Soli wird dann verfassungswidrig, wenn der durch die Wiedervereinigung bedingte finanzielle Mehrbedarf entfällt“, so FDP-Präsidiumsmitglied Christian Dürr. Nach Experteneinschätzung sei dies nach 2030 der Fall. Damit habe das Bundesverfassungsgericht klare Leitplanken für die Abschaffung des Solis gesetzt.

„Friedrich Merz muss jetzt handeln“, erklärte er. Wer sich ein Schuldenpaket genehmige, müsse auch in der Lage sein, 13 Milliarden Euro jährliche Entlastung umzusetzen. „Eine politische Entscheidung ist heute umso notwendiger geworden.“ Der Soli schwäche den Wirtschaftsstandort. FDP-Bundesvorstandsmitglied Katja Hessel erklärte im Interview mit dem „rbb-inforadio“, dass der Solidaritätszuschlag ursprünglich zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt worden sei, aber „die deutsche Einheit ist insoweit ausfinanziert“ und „alle Mittel, die aus dem Soli kommen, fließen in den Bundeshaushalt“. Es sei deswegen eine Frage der „politischen Glaubwürdigkeit“, dass ein befristet eingeführter Zuschlag auch wieder abgeschafft werde, sobald die Aufgabe erfüllt sei, so Hessel.